Schulordnung

Unterrichtszeiten

1. Stunde     07:45 – 08:35 Uhr

2. Stunde     08:40 – 09:30 Uhr

3. Stunde     09:50 – 10:40 Uhr

4. Stunde     10:45 – 11:35 Uhr

5. Stunde     11:45 – 12:35 Uhr

6. Stunde     12:45 – 13:35 Uhr

 

Allgemeines

  1. Die Erziehung der Kinder ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern.
  2. Die Schulordnung ist auch ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Schule. Sie wird mit den SchülerInnen besprochen und den Eltern zur Kenntnis gebracht.
  3. Die gemeinsam erstellten Verhaltensvereinbarungen, wie auch die von jeder Klasse mit den KlassenlehrerInnen erarbeitete Klassenordnung, ist Bestandteil der Schulordnung und von allen einzuhalten.
  4. Grundsätzlich ist der Aufenthalt im Schulgebäude den Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrkörper vorbehalten. Deshalb sollen die Schülerinnen und Schüler vor dem Schultor von den Erziehungsberechtigten und anderen schulfremden Personen verabschiedet bzw. erwartet werden.
  5. Überbekleidung, Schirme und Straßenschuhe werden in der Garderobe abgelegt. Die Straßenschuhe werden geordnet hingestellt, ebenso die Hausschuhe. Die Gänge und Klassenräume dürfen nur in Hausschuhen betreten werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten alle Kleidungsstücke, die in den Garderoben verbleiben, mit dem Namen des Kindes versehen werden (vordringlich Patschen, Turnsachen, Turnsackerl).
  6. Es herrscht Rauchverbot im Schulgebäude sowie im unmittelbaren Schulgelände.
  7. Bei schlechten Bodenverhältnissen dürfen die Kinder vor Unterrichtsbeginn und in der Pause im Freien nicht auf die Wiese.
  8. Asphaltierte Flächen und Fun-Court bieten alternativ genug Bewegungsraum.


Sicherheitsbestimmungen

  1. Ereignisse, die die Sicherheit gefährden, sind unverzüglich dem Lehrpersonal zu melden.
  2. Bei Katastrophenfällen haben sich die SchülerInnen strikt an die bestehenden Weisungen zu halten. Entsprechende Übungen für den Ernstfall sind regelmäßig durchzuführen.
  3. Die Schüler dürfen mit der Gemeindebediensteten, welche die Frühaufsicht führt, in die Garderobe gehen, in weiterer Folge um 7.30 Uhr in ihre Klassen.
  4. Der Eingangsbereich vor der Schule darf nicht von Autos verstellt werden.
    Ausnahme: Transport behinderter Schüler.
  5. Der Plattform-Treppenlift darf nur von kompetenten und verantwortlichen Personen bedient werden.
  6. Während der Benützung des Liftes dürfen SchülerInnen nicht vorbeigehen (Verletzungsgefahr!)
  7. Klassenfenster und Jalousien dürfen nur vom Lehrer oder der Lehrerin bzw. im Auftrag derselben bedient werden. Hinauslehnen oder das Sitzen auf den Fensterbänken ist nicht erlaubt.
  8. Das Anlehnen an den Heizkörpern ist ebenso zu unterlassen.
  9. Aus Sicherheitsgründen darf auf Gängen und Stiegen nicht gelaufen werden.
  10. Die Anweisungen des gesamten Lehrkörpers und der Reinigungskraft sind zu befolgen.
  11. Die Brand bzw. Rauchschutztüren dürfen von keinem Keil oder keilähnlichen Materialien offengehalten werden.


Unterricht

  1. Die Schule wird um 07.00 Uhr von einer Gemeindebediensteten geöffnet. Sie übernimmt im Auftrag der Gemeinde die Aufsicht Ihres Kindes von 07.00 Uhr bis 07.30 Uhr in der Garderobe.
  2. Dieses Angebot richtet sich vorwiegend an die FahrschülerInnen, die mit dem Bus ihren Schulweg schon sehr früh antreten. Im Interesse der SchülerInnen sollte kein Kind früher als 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn vor der Schule sein (außer FahrschülerInnen). Der Unterricht beginnt um 07.45 Uhr.
  3. Die Kinder werden ausschließlich in der Garderobe beaufsichtigt. Im Außenbereich der Schule erfolgt keine Beaufsichtigung und demnach übernimmt die Gemeinde für etwaige Personen- oder Sachschäden keine Haftung.
  4. Zu Beginn der gesetzlichen Aufsichtspflicht (15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, also um 7.30 Uhr) werden die bereits in der Garderobe anwesenden SchülerInnen von den Lehrerinnen in der Garderobe abgeholt und gehen gemeinsam in die Klassen. Die Beaufsichtigung der SchülerInnen endet mit Unterrichtsschluss.
  5. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn haben alle SchülerInnen in den Klassen zu sein und sich auf den Unterricht vorzubereiten.
  6. Während des Unterrichtes darf der Schüler bzw. die Schülerin das Schulgebäude oder einen anderen Unterrichtsort nur mit Genehmigung des Lehrers oder der Lehrerin verlassen. Dies gilt sinngemäß auch für Schulveranstaltungen.
  7. Beim Nachmittagsunterricht (Unverbindliche Übungen) werden die SchülerInnen von der Nachmittagsbetreuerin (Lehrerin der unverbindlichen Übung) nach Unterrichtsschluss im Schuleingangsbereich (bzw. in der Klasse der unverbindlichen Übung) in Empfang genommen.
  8. Nach Unterrichtsschluss dürfen die SchülerInnen nicht mehr in die Klassen.
  9. Bei Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule ehest möglich zu benachrichtigen (Tel. 03452/82401). Der Verhinderungsgrund ist dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin schriftlich bekanntzugeben. Das gilt auch für die verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie für die Nachmittagsbetreuung.
  10. Bei plötzlicher Krankheit oder bei Gefahr im Verzug ist das Kind nach Anruf der Schulleitung/der Klassenlehrerin sofort und unverzüglich von einem Erziehungsberechtigten (oder Vertrauensperson / Familienmitgliedern etc., die angegeben wurden) abzuholen.
  11. Bei Schulveranstaltungen wird Ort, Beginn und Ende bekannt gegeben. Die gesetzliche Beaufsichtigung ist gewährleistet.
  12. Gefährdet ein Schüler oder eine Schülerin durch sein oder ihr Verhalten sich selbst oder andere, kann er/sie von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden. Während dieser Zeit muss jedoch der Unterricht in einer anderen Klasse besucht werden.

Verhaltungsvereinbarung

  • Es ist für mich selbstverständlich, dass ich alle LehrerInnen und erwachsenen Personen höflich und freundlich grüße, ebenso meine Mitschülerinnen und Mitschüler.
  • Ich komme rechtzeitig in die Schule, damit ich ohne Stress meinen Schultag beginnen kann.
  • Ich befolge die Anweisungen der Lehrpersonen.
  • Vor dem Unterricht und in den Pausen verhalte ich mich so, dass ich niemanden ärgere oder beleidige.
  • Wir sind eine große Schulgemeinschaft. Ich vertrage mich mit meinen Mitschülern und helfe ihnen, wenn ich kann.
  • Ich begegne anderen so, wie ich selbst behandelt werden möchte. Anstatt zu streiten, versuche ich Probleme mit Worten zu lösen.
  • Ich achte auf Sauberkeit und Ordnung in der Klasse, in der Garderobe und im Schulhof, auch das WC halte ich sauber.
  • Im Schulhaus trage ich stets meine Hausschuhe und laufe nicht in den Gängen.
  • Ich achte das Eigentum anderer, nehme niemandem etwas weg und verstecke oder beschädige nichts mutwillig.
  • Viele Menschen müssen hungern. Daher schätze ich meine Jause und werfe sie nicht weg.
  • Bei schlechter Witterung betrete ich nicht die Wiese. Asphaltierte Flächen und Fun-Court bieten alternativ genug Bewegungsraum. 

Da wir gut miteinander auskommen wollen, halten wir uns alle an diese Vereinbarungen.